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VERANSTALTUNGEN
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Folgende Formulare können am Gemeindeamt abgeholt werden
Formulare und UrkundenHier finden Sie einen Überblick über viele Formulare, Dokumente und Urkunden. Diese Auflistung erhebt keine Anspruch auf Vollständigkeit. Sollte ein weiteres Dokument verlangt werden, ist dieses selbstverständlich vorzulegen. Weitere Hinweise finden Sie unter HELP.gv.at - Dokumente und Ausweise
GeburtsurkundeDie Geburtsurkunde wird vom zuständigen Standesamt (Ort der Geburt) ausgestellt.
Gebühren
HeiratsurkundeDie Heiratsurkunde wird vom zuständigen Standesamt (Ort der Eheschließung) ausgestellt.
Gebühren
SterbeurkundeDie Sterbeurkunde wird vom zuständigen Standesamt (Ort des Todesfalles) ausgestellt.
Gebühren
StaatsbürgerschaftsnachweisDer Staatsbürgerschaftsnachweis wird vom Gemeindeamt ausgestellt.
Benötigte Dokumente
Gebühren
Bei Ausstellung eines StbN. für Kinder ist die Heiratsurkunde der Eltern erforderlich. Bis zum Ende des 2. Lebensjahres fallen keine Gebühren an.
ReisepassDer Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses ist bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen.
Bei Neuausstellung werden benötigt
Nach Ablauf werden benötigt
Gebühren
Sollen Kinder in den Reisepass eingetragen werden, so ist die Geburtsurkunde der Kinder u. Staatsbürgerschaftsnachweis (od. Staatsbürgerschaftsnachweis eines Elternteiles) mitzubringen. Weitere Informationen finden Sie auf HELP.gv.at - Reisepass
PersonalausweisDer Antrag auf Ausstellung ist bei der Bezirkshauptmannschaft einzubringen. Der Personalausweis wird zugesandt.
Benötigte Dokumente
Gebühren
Weitere Informationen finden Sie auf HELP.gv.at - Personalausweis
Strafregisterauszug (Leumundszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis)Ist beim Gemeindeamt zu beantragen. Der Strafregisterauszug wird sofort ausgestellt.
Benötigte Dokumente
Gebühren
Meldeamt
Benötigte Dokumente
Hundeanmeldung§ 19 Burgenländisches Landessicherheitsgesetz: Meldepflicht für Hunde (1) Eine Person, die einen über zwölf Wochen alten Hund hält, hat dies der Gemeinde, in der sie ihren Hauptwohnsitz hat, binnen zwei Wochen ab Beginn der Haltung zu melden. Die Meldung hat zu enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des Hundehalters; 2. die Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter; 3. die Kennzeichnungsnummer und die Bestätigung über die Registrierung gemäß bundesrechtlicher Vorschriften. (2) Ebenso sind alle Änderungen, insbesondere die Beendigung der Hundehaltung, der Gemeinde anzuzeigen.
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